Neue Kinderschutz-Richtlinien für Vereine und Verbände
- Sportverbände müssen ab 2025 Kinderschutzkriterien erfüllen, sonst drohen finanzielle Sanktionen
- Ab 2026 gelten die Auflagen auch für Vereine, wenn sie Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten wollen
Kinderschutz im Sportverein (Basisschulung)“
am 01. September 2025 von 17:00 – 20:00 Uhr beim LPBB Kaminsaal des Reiterhauses Berlin
buchmann@lpbb.de, 030/300 922-11 (Fina Buchmann)
Das Kinderschutzsiegel richtet sich an Berliner Sportverbände und -vereine und ist ein Zertifikat zum Kinderschutz im Sport. Das Siegel trägt dazu bei, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche in Sportvereinen zu schaffen und kann gleichzeitig als Orientierung für Eltern, Kinder und Jugendliche dienen.
Nachdem die Umsetzung in den Sportverbänden erfolgt ist, sollen sich im nächsten Schritt die Sportvereine aktiv dem Kinderschutz verpflichten. Finanzhilfen durch Förderprogramme können die Vereine ab 2026 (je nach Förderprogramm ab 2027) nur noch beantragen, wenn sie das Kinderschutzsiegel haben. Wer derzeit Sportfördermittel für Jugendtrainer*innen oder hauptberufliche Verwaltungskräfte vom LSB Berlin bezieht, hat noch bis zum 31.12.2026 (Übergangsfrist, Details siehe Anhang) die Möglichkeit der Umsetzung folgender Kriterien [Auszug der Seite LSB Berlin – Kinderschutz / Siegel]:
Benennung Kinderschutzbeauftragte:
- Der Verband/Verein benennt mindestens eine*n Kinderschutzbeauftragte*n und gibt ihre/seine Kontaktdaten an. Die*der Kinderschutzbeauftragte hat den Workshop für Kinderschutzbeauftragte absolviert (Workshop der Bildungsstätte/Sportschule des LSB Berlin, 1 ½ Tage lang)
Verankerung des Themas in der Satzung:
- Die Prävention von jeglicher seelischen, verbalen, körperlichen und sexualisierten Gewalt ist in der Satzung des Verbands/Vereins verankert. Ein Auszug der Satzung muss dem Antrag beigefügt werden.
- Nutzen Sie gern den entsprechenden Absatz aus der Mustersatzung des LSB Berlin
Die Kinderschutzerklärung:
- Der Vorstand des Verbands/Vereins unterschreibt die Kinderschutzerklärung und reicht diese beim Landessportbund Berlin unter Kinderschutzsiegel@lsb-berlin.de ein.
Regelmäßige Schulungen von Personen, die Kinder & Jugendliche betreuen (Basis-/Vereinsschulung):
- Alle zwei Jahre werden im Umfang von mindestens drei Stunden nachweisbare, verbindliche, vom LSB anerkannte Schulungen und Fortbildungen von allen ehren-, neben- und hauptamtlichen Personen absolviert, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Diese befassen sich thematisch mit dem Kinderschutz und der Prävention jeglicher (insbesondere sexualisierter) Gewalt im Sport.
- Bei Antragstellung muss die Basis-/Vereinsschulung bereits absolviert worden sein. Ab Siegelanerkennung startet ein zweijähriger Schulungsrhythmus.
- Für Schulungsanfragen wenden Sie sich an kinderschutzschulung@lsb-berlin.de.*
Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis:
- Es erfolgt die regelmäßige (spätestens alle fünf Jahre) Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse für alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die Überprüfung obliegt dem Verband/Verein.
Der Ehrenkodex:
- Er lässt den (ggf. eigenen) Ehrenkodex von allen ehren-, neben- und hauptamtlichen Personen unterschreiben, die Kinder/Jugendliche im Verband/Verein betreuen. Die unterschriebenen Ehrenkodices verbleiben im Verband/Verein.
- Der Ehrenkodex wurde mit den Kinderschutzbeauftragten besprochen und muss exemplarisch dem Antragsformular beigefügt werden.
Eckpunkte von Schutzkonzepten:
- Die weiteren vom Landessportbund Berlin vorgegebenen Eckpunkte für ein Schutzkonzept sind bekannt und werden umgesetzt. Diese beinhalten u. a. Leitlinien zur Prävention und Intervention.
* „Basisschulungen Kinderschutz“ können über den LSB Berlin entweder individuell online erfolgen oder als vereinsinterne Schulung. Ein erstes Schulungsangebot möchten wir Ihnen heute geben: Kinderschutz im Sportverein (Basisschulung) am 01. September 2025 von 17-20Uhr im Kaminsaal, 14053 Berlin. Das Seminar ist zudem zur Lizenzverlängerung mit 4LE (Profil 5) anerkannt. Bitte beachten Sie dazu den Anhang.
Gern können Sie für Schulungsanfragen auch Kontakt mit Fina Buchmann (Kinderschutzbeauftragte LPBB, Mail: buchmann@lpbb.de) aufnehmen.
Jeden 1. Donnerstag im Monat (19:30-20:30Uhr) bietet der LSB Berlin zudem eine Sprechstunde an, bei der alle Fragen rund um das Thema Kinderschutzsiegel gestellt werden können. Die Teilnahme ist kostenfrei über Microsoft Teams möglich (Link: Sprechstunde Kinderschutzsiegel).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des LSB Berlins. Als Orientierung kann Ihnen auch das Kinderschutzkonzept des LPBB dienen.